Die Haftungspotenziale für Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte haben sich erheblich verschärft. Haftungsprozesse zeigen, dass immer mehr Gläubiger oder andere Geschädigte Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte zur Haftung heranziehen bzw. Masseverwalter Banken zu Anfechtungszahlungen „einladen“.

Die gesetzeskonforme Fortführung z.B. eines Unternehmens, welche die Bezahlung eingegangener Verpflichtungen nicht mehr zweifelsfrei gewährleisten kann, verlangt nunmehr die Einhaltung besonderer Sorgfalt in Planung und Unternehmenssteuerung.

Das Ziel einer Fortbestehensprognose ist es, die Zahlungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt des Prognosezeitraumes des Unternehmens zu erhalten. Sinn und Zweck einer Fortbestehensprognose soll es dementsprechend auch sein nachhaltig positiv den Unternehmensfortbestand zu sichern bzw. eine erfolgreiche Unternehmenszukunft einzuleiten.