Darstellung Grundsätze IfF-Institut Sanierungsberatung

Unseres Erachtens hat das Krisenmanagement dann am besten funktioniert, wenn der Fall erst gar nicht an die Öffentlichkeit gekommen ist.
Dieser Grundprämisse ist sicher nicht gerade für den Beraterwerbeeffekt förderlich, stellt aber unseres Erachtens einen wesentlichen Bestandteil erfolgreicher Sanierung dar!

Fünf Grundregeln der Sanierungskonzepterstellung:

1. Untersuchungsziel definieren

Ausgehend von den Ergebnissen der Diagnose sind die Ziele der Analyse zu beschreiben:

2. Hypothesen bilden

Die Hypothesenbildung gibt der Untersuchung einen roten Faden. Sie hilft, die richtigen Fragen zu stellen und Untersuchungsgebiete einzugrenzen. Im Zuge der Analyse sollten die Hypothesen bestätigt oder aber verworfen werden.

3. Kernprobleme herausarbeiten

Jedes Unternehmen, und insbesondere jedes Krisenunternehmen, hat ein Bündel großer oder kleiner Probleme. Entscheidende Frage bei der Analyse ist, ob es gelingt, die Kernprobleme, die Hauptursachen der Krise zu identifizieren Im Sinne späterer Gegenmaßnahmen ist es günstiger, beispielweise die drei wichtigsten Ursachen zu identifizieren als ungewichtet zehn verschiedene Krisenursachen zu erkennen.

Auf Basis gegebenen Sachverhaltes sollte anschließend der kritische Sanierungsweg (unter Anwendung Netzplantechnik) festgelegt werden.

Die rasche Ermittlung des kritischen Sanierungsweges und anschließende äußerst konsequente Umsetzung der „wichtigsten“ Reorganisationsmaßnahmen stellt unseres Erachtens den zentralen Punkt unserer Sanierungsberatungsmethodik dar! Diese Vorgangsweise konnte schon in rund 1250 Reorganisationscausen höchst erfolgreich angewendet werden.

Vorteil: kostengünstig, sehr rasche Entscheidungsfindung

Nachteil: mögliche weitere Ergebnisverbesserungspotentiale auf „Nebengleisen“ werden in der Sanierungsanfangsphase vernachlässigt.

4. Informationen beschränken

Der Umfang der erarbeiteten Information sollte die Verwertbarkeitsgrenze nicht überschreiten. Sinnvoller sind eher wenige, aber prägnante und überschaubare Ergebnisse.

5. Informationen aufbereiten

Im Zuge einer Sanierung müssen Analyseergebnisse häufig außenstehenden Interessenten (Banken, Lieferanten, Gewerkschaftsvertretern) dargestellt werden. Sinnvoll sind deshalb verdichtete, die Kernaussagen belegende Ergebnisse.

Jedes Sanierungskonzept sollte Antworten auch auf die Frage nach dem zukünftigen Produktkonzept, Produktionskonzept und Mitarbeiterkonzept enthalten und deren Auswirkungen im Geschäftsplan zusammenfassend darstellen:

Beratungsziel: Sanierungsberatung IfF-Institut

Neu Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten für erfolgreiche Bewältigung der Sanierung eröffnen 
Die Krise gleichzeitig als Chance erkennen 

latentes Beratungsziel:

Unternehmensfortbestand nachhaltig (bei guter Ertragslage) langfristig sichern 

Beratung bezüglich erfolgreicher Bewältigung von Liquiditätskrisen

In diesem Zusammenhang gilt es vorerst zu analysieren, welche Hauptursachen für das Eintreten der Liquiditätskrise gegeben sind.

In Abhängigkeit der Analyseergebnisse wird infolge ein Finanzierungskonzept für die involvierten Banken unter Einbeziehung möglicher Förderstellen erstellt und anschließend versucht die entsprechenden Genehmigungen der Entscheidungsstelle rasch zu erreichen.

Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass die von uns erstellten Finanzierungskonzepte bisher sehr hohe Akzeptanz bei den entsprechenden Entscheidungsstellen genossen haben.

Erstellen von fundierten Unternehmensfortbestehensprognosen

Folgende Mindestbestandteile hat eine Fortbestandsprognose zu enthalten:

Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung
-
kurze Unternehmensbeschreibung
- ertragswirtschaftliche Unternehmensanalyse
- Ursachen möglicher wirtschaftlicher Fehlentwicklungen
- „aktuelle“ finanzielle Situation inkl. Statuserstellung

Reorganisationsmaßnahmen: Konkrete zeitliche und sachliche Darstellung der notwendigen, bereits eingeleiteten bzw. einzuleitenden Maßnahmen zur Behebung der wirtschaftlichen Fehlentwicklung, Einschätzung deren Erfolgsaussichten, Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, Höhe eines eventuell notwendigen zusätzlichen Sanierungskredites, Frist für die Durchführung des Sanierungsplanes, welcher tunlichst zwei Jahre nicht übersteigen soll.

Erstellung von Planungsrechnungen: Plan GuV, Finanzplan, Planbilanz
Die Prognose hat (mit naturgemäß zunehmender Unschärfe) einen Zeitraum von zumindest 2 Jahren zu umfassen, wobei darüber hinaus durch entsprechende Kontroll- und Berichtsinstrumentarien eine laufende Kontrolle der Planrechnungen und der Sanierungsmaßnahmen sichergestellt sein sollte. Ein monatlicher Soll-Ist-Vergleich wäre infolge laufend durchzuführen.

Dokumentation und „de facto Bestätigung“ der gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsfähigkeit.

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